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Satzungen müssen dem Rechtsrahmen und den Governance-Trends für digitale Meetings gerecht werden. Die Tipps und Empfehlungen der Experten von PwC Legal.
Ein Gastartikel von Tobias Mittrach und Jan Gerd Möller von PwC Legal
Bis vor zwei Jahren war es Konsens, dass Formelle Meetings als Präsenzveranstaltungen abgehalten wurden. Das hatte verschiedene kulturelle und rechtliche Gründe – unter anderem gab es keine eindeutige rechtliche Grundlage für Formelle Online Meetings (FOMs).
Mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht („Covid-19-Gesetz“) hat sich das geändert. Es schuf die rechtliche Grundlage für die Durchführung von FOMs wie Sitzungen und Versammlungen auch ohne gesonderte Satzungsermächtigung oder Geschäftsordnung. Die Sonderregelungen wurden bis zum 31. August 2022 verlängert. Dadurch konnten Unternehmen und Behörden ausreichend Erfahrungen mit FOMs sammeln und lernten die Vorteile digitaler Formate zu schätzen.
Grundsätzlich darf Gremienarbeit auch nach Ablauf des COVID-19-Gesetzes weiterhin digital stattfinden. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen wir jedoch, die Satzungen entsprechend anzupassen. Besonders wichtig ist das für die Gremienarbeit in Aufsichtsratsgremien, denn hier gelten besondere Vorschriften.