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Der Bundestag hat beschlossen, virtuelle Hauptversammlungen dauerhaft im Gesetz zu verankern. Mit einem Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen haben Aktionäre künftig auch die Möglichkeit, an digitalen Versammlungen teilzunehmen. Die Neuregelung wird auch auf die Generalversammlung von Genossenschaften ausgeweitet.
Das verabschiedete Gesetz löst die bisherige Sonderregelung durch einen dauerhaften Rechtsrahmen ab.
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Quelle: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/digitale-hauptversammlung-gesetz-buschmann-101.html