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Der Deutsche Bundestag hat am 9.2.2023 mit großer Mehrheit beschlossen, dass Vereine und ihre Mitgliederversammlungen von der gesetzlichen Pflicht befreit werden, üblicherweise nur in Präsenz abzuhalten. Nun sollen die Mitglieder eines Vereins auch digital die Möglichkeit haben, an einer Mitgliederversammlung teilzunehmen. Damit sollen die Mitglieder, die Möglichkeit haben, an der Mitgliederversammlung des eigenen Vereins teilzunehmen, auch wenn man nicht vor Ort anwesend sein kann.
Mit dem neuen Gesetz wurden die Regeln für digitale Mitgliederversammlungen deutlich vereinfacht. Damit müssen Vereine nun nicht mehr die Vereinssatzung ändern, um digitale oder hybride Versammlungen möglich zu machen. Stattdessen sollen die Mitglieder des Vereins nun die Möglichkeit haben, an der Mitgliederversammlung des eigenen Vereins digital oder hybrid teilzunehmen, auch wenn man nicht vor Ort anwesend sein kann.
Mehr dazu unter https://www.tagesschau.de/inland/bundestag-vereine-versammlungen-hybrid-online-101.html