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Wird virtuell das “neue Normal”? Der Referentenentwurf der neuen Bundesregierung deutet darauf hin, dass jährliche Aktionärsversammlungen auch künftig virtuell ausgetragen werden können.
Laut der neuen Pläne der Bundesregierung, können die jährlichen Aktionärsversammlungen von börsennotierten Unternehmen auch nach der Covid-19 Pandemie virtuell ausgetragen werden. Darauf deutet ein Referentenentwurf zur “virtuellen Hauptversammlung hin”, den das Bundesjustizministerium am 10.02.2022 vorgelegt hat.
Vor der Corona-Pandemie war es üblich, sämtliche Hauptversammlungen ausschließlich in Präsenz durchzuführen. Die Krise hat uns jedoch gezeigt, dass virtuelle Hauptversammlungen funktionieren und dass sie sogar einige Vorteile, wie z.B. eine steigende Präsenzrate in den Versammlungen; sprich ein höherer Anteil des Grundkapitals war auf den Hauptversammlungen vertreten. Auch in puncto Kosten bietet eine virtuelle Hauptversammlung einige Vorteile, da gerade für die großen Konzerne das Anmieten von teuren Messe- und Konzerthallen wegfällt.
Bundesjustizminister Marcus Buschman sieht in dem coronabedingten Provisorium eine dauerhafte Möglichkeit. Der Referentenentwurf beschäftigt sich unter anderem mit Rederechten für Aktionäre und die Möglichkeit auf Nachfrage, sodass diese im Rahmen von virtuellen Versammlungen ihre gewohnten Rechte beibehalten können und nicht in eine passive Rolle gedrängt werden.
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